Fachkonferenz

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Begriff Definition
Fachkonferenz

Fachkonferenzen (§ 35 Abs. 1 NSchG) werden an den allgemein bildenen Schulen von der Gesamtkonferenz für einzelne Unterrichtsfächer oder Gruppen von Fächern eingerichtet. Sie entscheiden über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbeson-dere über die Art der Durchführung der Lehrpläne und Rahmenrichlinien sowie die EInführung von Schulbüchern.

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