Die Hauptaufgabe der Gesamtkonferenz besteht nach § 34 des Niedersächsischen Schulgesetztes im Zusammenwirken der an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten. (siehe bei:"Schule und Recht in Niedersachsen")
Im Gegensatz zu früher ist die Gesamtkonferenz nicht mehr das oberste Beschlussgremium der Schule.
Zur Gesamtkonferenz gehören die Schulleitung, die Lehrer und Mitarbeiter der Schule sowie Vertreter von Eltern und Schülern.
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