Unsere Mensa


Die Oberschule Norden ist eine Ganztagsschule und als solche bietet sie ihren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich nach einem anstrengenden Vormittag in der Mittagsfreizeit zu erholen, um sich auf den Nachmittagsunterricht vorzubereiten.

Im pädagogischen Konzept der Oberschule nimmt die Mittagsfreizeit und damit auch das gemeinsame Mittagessen eine zentrale Rolle bei der Vermittlung der uns wichtigen Werte im Laufe eines Schultages ein.


Wir haben nun eine gute Nachricht für alle: es gibt einen neuen Mensa-Anbieter!

Nach den Herbstferien, vom 21.10.2013 an, können die Schülerinnen und Schüler der Oberschule zusammen mit den Lehrkräften montags bis donnerstags aus einem Menüangebot wählen und in der Schule gemeinsam essen.

Als Anbieter für ein hochwertiges und schmackhaftes Mensaessen bietet das Christian-Reil-Haus zwei verschiedene Menüs an, zusätzlich auf Wunsch ein vegetarisches.

Eine bestellte Portion besteht aus:
Hauptgericht
Gemüse, Salat und Dessert
Getränk 0,1 l
Mineralwasser
und kostet 3,00 Euro.

Wenn Sie Teilnehmer an "Bildung und Teilhabe" sind (siehe unten), kostet das Essen nur 1 Euro.

Der Speisenplan wird bei IServ eingestellt, im Aufenthaltsbereich der Schule ausgehängt sowie hier auf der Homepage veröffentlicht (obs-norden.de). Schülerinnen und Schüler, die in der Mensa essen möchten, melden sich spätestens donnerstags verbindlich für die Folgewoche an. Bezahlt wird in bar bei Frau Kettler. Montags, dienstags und donnerstags in der ersten großen Pause können die Mensamarken bei ihr gekauft werden.
Im Krankheitsfall muss spätestens bis 8.00 Uhr morgens Frau Kettler informiert werden.

Die erste verbindliche Anmeldung für den Zeitraum 21.10. - 24.10.2013 muss spätestens am 30.09.2013 erfolgen, um besser planen zu können.


Information zum Bereich "Bildung und Teilhabe":

Die sogenannte Hartz-IV-Reform ist im April 2011 in Kraft getreten. Der Bereich "Bildung und Teilhabe" regelt die Bezuschussung der Mittagsverpflegung.

Wenn Sie folgende Leistungen beziehen:
- Leistungen zur Sicherheit des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II)
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)
- Grundleistungen nach § 2Abs. 1 des Asylbewerbergesetzes
- Leistungen nach § 6b Abs. 1 Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)
oder
- Leistungen nach § 6b Abs. 2 Bundeskindergeldgesetz (Wohngeld)

können Sie einen Antrag beim Sozialamt des Landkreises Aurich, Fräuleinhof 3, Norden, stellen.

Antragsformulare gibt es auch im Sekretariat der Schule.

Den Bewilligungsbescheid des Landkreises müssen Sie mir vorlegen.

Das Mittagessen kostet 3,00 Euro für jeden Schüler.
Wenn Sie Teilnehmer an "Bildung und Teilhabe" sind, kostet das Essen nur 1 Euro.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Rettcher
Rektor der Oberschule Norden